Besserungist die Veränderung zum Guten. Im Strafrecht ist die Maßregel der Besserung und Sicherung eine mögliche Rechtsfolge einer Straftat (§§ 61 ff. StGB). Solche Maßregeln sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung, die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Berufsverbot. Lit.: Schaumburg, C., Maßregel Vollzug, 2003; Volckart, B., Maßregelvollzug, 6. A. 2003
Weitere Begriffe : Geschäft, eigenes/fremdes | Ermessensmissbrauch | Wertausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff |
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