EG-Beitreibungsgesetz

stellt zusammen mit der EGBeitreibungsrichtlinie die Rechtsgrundlage des Europäischen Unionsrechts für die zwischenstaatliche Gewährung von Amtshilfe bei der Steuererhebung dar (neueste Fassung vom 13.12. 2007). Es kommen folgende Amtshilfemaßnahmen in Betracht: Zustellung von Steuerverwaltungsakten; Auskunftserteilung zu
Vollstreckungszwecken; Vollstreckungshandlungen;
Sicherungsmaßnahmen einschließlich Vollziehung eines dinglichen Arrestes. Die Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen erstreckt sich u. a. auf Umsatzsteuer, Zölle und auf die mit Wirkung auf den 1. 7. 1995 in Zölle umgewandelten gemeinschaftsrechtlichen Abschöpfungen. Neben diesen Regelungen haben viele Staaten in -9 Doppelbesteuerungsabkommen und Amtshilfeverträgen weiter reichende Vereinbarungen zur gegenseitigen Hilfe in Steuerangelegenheiten getroffen.




Vorheriger Fachbegriff: EG | Nächster Fachbegriff: EG-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen