Ehedauer Die tatsächliche Dauer der Ehe - unabhängig davon, ob sie intakt war - kann für den Unterhaltsanspruch der Ehepartner gegeneinander ebenso eine Rolle spielen wie die Frage, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. War eine Ehe nur von kurzer Dauer, dann sind die ehelichen Lebensverhältnisse für einen Unterhaltsanspruch kaum zu berücksichtigen. Jeder Ehepartner kann wieder in seinen Beruf zurückkehren und auch insgesamt das frühere Leben wieder aufnehmen. Ein Unterhaltsanspruch des geringer verdienenden Ehepartners an den besser verdienenden oder vermögenderen wird weitestgehend zu verneinen sein - vorausgesetzt natürlich, dass ein unterhaltsberechtigter Ehepartner nicht durch ein Kind oder andere Gründe an der angemessenen Erwerbstätigkeit gehindert ist.
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