Elektronik- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden, die an einem im Versicherungsvertrag bezeichneten elektronischen Gerät oder einer elektronischen Anlage am Versicherungsort entstehen.
Gegenstand der Versicherung
Unter den Versicherungsschutz fallen hierbei:
* die Zerstörung oder Beschädigung der im Vertrag bezeichneten Sache, sofern der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Schadensfall nicht vorhersehen konnte,
* Betriebsunterbrechungen, z.B. durch Bedienungsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Überschwemmung, Vandalismus, aber auch durch Konstruktions- oder Ausführungsfehler sowie durch höhere Gewalt,
* Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Der Versicherte muss der Versicherungsgesellschaft grundsätzlich jeden Sachschaden innerhalb von 24 Stunden anzeigen; in dringenden Fällen soll er dies telefonisch oder per Telefax tun. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung hat er außerdem die zuständige Polizeidienststelle einzuschalten und dieser unverzüglich ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen ZU übermitteln.
Wie in allen Versicherungsbereichen muss der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherungsunternehmens befolgen und sich an seine Schadensminderungspflicht halten. Des Weiteren muss er dem Versicherungsunternehmen im Schadensfall alle notwendigen Auskünfte erteilen sowie Einsicht in seine Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen der letzten drei Jahre gewähren.
Versicherungsfall
Das Versicherungsunternehmen leistet nur dann Ersatz, wenn
* der Schaden wie oben beschrieben durch Zerstörungen, Bedienungsirrtümer, Konstruktionsfehler usw. zustande kommt,
* infolge von solchen Sachschäden Unterbrechungen an Bildröhren, Röntgenröhren oder Datenspeichern eintreten,
* nachweislich eine von außen einwirkende versicherte Gefahr Sachschäden verursacht und dadurch Unterbrechungen an elektronischen Bauelementen eines Gegenstandes bewirkt hat, der im Versicherungsvertrag benannt ist.
Bei jedem Schaden muss genau geprüft werden, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
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