FahruntüchtigkeitsklauselBegriff aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Obliegenheitsverletzung in der Kraftfahrtversicherung. Erfasst den Fall, dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Fahrerlaubnisklausel stellt eine der in § 5 Abs. 1 Kfz-Pflichtversicherungsverordnung enumerativ zugelassenen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Eintritt des Versicherungsfalls dar, bei deren Verletzung durch den VN der Versicherer leistungsfrei wird, wenn dies im Versicherungsvertrag auch als vertragliche Obliegenheit vereinbart ist. Die Einbeziehung in den Versicherungsvertrag erfolgt einheitlichen bei allen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern über die allgemeinen Versicherungsbedingungen, dort in §2b Abs.1 S.1 lit. e AKB. Zu den Rechtsfolgen vgl. Obliegenheitsverletzung und Leistungsfreiheit.
Weitere Begriffe : Verjährung zivilrechtlich | Geschäftsbericht | Volksversammlung |
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