Fahruntüchtigkeitsklausel

Begriff aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Obliegenheitsverletzung in der Kraftfahrtversicherung. Erfasst den Fall, dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Fahrerlaubnisklausel stellt eine der in § 5 Abs. 1 Kfz-Pflichtversicherungsverordnung enumerativ zugelassenen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Eintritt des Versicherungsfalls dar, bei deren Verletzung durch den VN der Versicherer leistungsfrei wird, wenn dies im Versicherungsvertrag auch als vertragliche Obliegenheit vereinbart ist. Die Einbeziehung in den Versicherungsvertrag erfolgt einheitlichen bei allen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern über die allgemeinen Versicherungsbedingungen, dort in §2b Abs.1 S.1 lit. e AKB. Zu den Rechtsfolgen vgl. Obliegenheitsverletzung und Leistungsfreiheit.




Vorheriger Fachbegriff: Fahruntüchtigkeit | Nächster Fachbegriff: Fahrverbot


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen