Frauenquote
Quotenregelung.
Vorschriften, nach denen Frauen im öffentlichen Dienst — bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung — bevorzugt einzustellen bzw. zu befördern sind, wenn in der jeweiligen Laufbahn oder im Beförderungsamt weniger Frauen als Männer tätig sind.
Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass solche Regelungen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, wenn sie Frauen, die die gleiche Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber besitzen, keinen automatischen und unbedingten Vorrang einräumen und wenn die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung sind, bei der die besondere persönliche Lage aller Bewerber berücksichtigt wird (sog. weiche Quote, vgl. EuGH, Urt. v. 28.3. 2000 — Rs. C-158/
97, NJW 2000, 1549). Eine Quotenregelung verstößt dagegen gegen die Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, wenn Frauen automatisch und mit absolutem Vorrang gleich qualifizierten männlichen Bewerbern vorgezogen werden dürfen (sog. harte Quote; vgl. EuGH, Urt. v. 6.7. 2000 — Rs. C-407/98; NJW 2000, 2653).
Nachdem 1994 Art.3 Abs. 2 GG in Satz 2 durch eine Pflicht des Staates ergänzt wurde, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, werden weiche Quoten auch national überwiegend als verfassungsgemäß qualifiziert. Gleichheitsrecht
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