Großhandel
ist der Handel von Zwischenhändlern mit Wiederverkäufern sowie die Lieferung von Fertigwaren oder Maschinen an Produzenten. Lit.: Tietz, W., Kundenbindung im Großhandel, 2002
im funktionalen Sinne bezeichnet im Gegensatz zum Einzelhandel die Veräußerung von Gütern an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter und gewerbliche Unternehmen, nicht aber an Verbraucher. Das HandelsstatistikG v. 10. 12. 2001 (BGBl. I 3438) m. Änd. (Statistik) definiert in § 5 G. als Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. EUR. Es gibt die Ausbildung (Berufsbildung) zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel (VO v. 14. 2. 2006, BGBl. I 409).
Im Arbeitsrecht :
heisst der Handel von Zwischenhändlern mit Wiederverkäufern, sowie die Lieferung von Fertigwaren o. Maschinen an Produzenten (AP 131 zu § 1 TVG Auslegung = DB 84, 55). Die Arbeitsverhältnisse im Grosshandel unterliegen häufig allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
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