Grundausbildung
Im Sozialrecht :
Die Grundausbildung beinhaltet insbesondere blindentechni- sche und vergleichbare Ausbildungen für behinderte Menschen. Sie wird als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX) in der gesetzlichen Unfallversicherung (§35 Abs. 1 SGB VII), in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 16 Abs. 1 SGB VI), in der Arbeitsförderung, in der sozialen Entschädigung und in der Sozialhilfe erbracht. Arbeitsassistenz
Grundwehrdienst.
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