Gründungstheorie

Auffassung, nach der Fragen des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung, Vertretung) im IPR nach der Rechtsordnung zu beurteilen sind, in der die Gesellschaft gegründet worden ist. Diese Theorie ist im Gegensatz zur Sitztheorie mit der Niederlassungsfreiheit i. S. d. Art. 43, 48 EG vereinbar. Der EuGH hat sich mit der Centros-Entscheidung und der Überseering-Entscheidung der Gründungstheorie angenähert und sie schließlich mit der Inspire-Art-Entscheidung angenommen Gesellschaftsstatut).




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