Hilfe zur seelischen Stabilisierung und Förderung sozialer Kompetenz
Im Sozialrecht :
Die Hilfe zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung sozialer Kompetenz ist eine der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§26 Abs. 3 Nr. 5, 33 Abs. 6 Nr. 5 SGB IX). Sie beinhaltet insbesondere das Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und den Umgang mit Krisensituationen. Sie wird in der gesetzlichen Unfallversicherung (§§27 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII, 35 Abs. 1 SGB VII), in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 15 Abs. 1 S. 1 SGB VI, 16 SGB VI), in der sozialen Entschädigung, in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Sozialhilfe erbracht.
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