Hypothekenklage

ist die Klage des Hypothekengläubigers gegen den Grundstückseigentümer auf Befriedigung der Hypothekenforderung aus dem Grundstück. Sie muss beim Amtsgericht (bis 1500 EUR) oder beim Landgericht des Bezirks erhoben werden, in dem das Grundstück liegt. Das Urteil ist Voraussetzung für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung des Grundstücks. Einer H. bedarf es nicht, wenn sich der Eigentümer in einer notariellen Urkunde der Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterworfen hat.




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