Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Die l. B. gehören zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind zuständig für landwirtschaftliche Unternehmen, sofern nicht ausnahmsweise ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig ist (§ 123 SGB VII; Unfallversicherungsträger).
Weitere Begriffe : Soziallohn | Zivilprozessordnung | UVollz0 |
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