Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Die l. B. gehören zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind zuständig für landwirtschaftliche Unternehmen, sofern nicht ausnahmsweise ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig ist (§ 123 SGB VII; Unfallversicherungsträger).

Im Sozialrecht :

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind für die Durchführung der Unfallversicherung der Landwirte zuständig. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.




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