Lohnabstandgebot

Im Sozialrecht :

Bei der Festsetzung des Regelsatzes in der Sozialhilfe ist das Lohnabstandgebot zu beachten (§28 Abs. 4 SGB XII). Dieses besagt, dass bei Hausgemeinschaften von Ehepaaren mit drei Kindern die Summe der insgesamt zustehenden Regelsätze zusammen mit den gewährten Leistungen für Unterkunft und Heizung, einmalige Bedarfen und den Abzügen für Einkommen und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt unterer Lohn- und Gehaltsgruppen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld liegen müssen. Hiermit soll ein Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung geschaffen werden.




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