Privatpolizeien

(Sicherheitsdienste). Gebräuchliche, aber rechtlich irreführende Bezeichnung für gewerbliche Unternehmen wie z. B. Wachunternehmen, Werkschutz, Leibwächter oder auch Privatdetektive. P. haben keine öff.-rechtl. Befugnisse, sondern sind auf die jedermann zustehenden Abwehrrechte wie Notwehr, Selbsthilfe, Besitzwehr oder die aus dem Hausrecht entspringenden Rechte beschränkt. P. bedürfen, soweit sie gewerblich tätig sind, der Erlaubnis als Bewachungsgewerbe. S. a. Auskunftei, Polizeihelfer, Sicherheitswacht, Uniformtragen.




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