Schichtenbuch

Arbeitszeit, Fahrtenbuch, Fahrtschreiber. Unter Schichtenbuch versteht man Nachweise über die Arbeitszeit der Kraftfahrer und Beifahrer aus arbeitsrechtlichen Gründen. Das Schichtenbuch ist mit dem Fahrtenbuch nicht gleichbedeutend.

haben nach SchichtenbuchVO vom 8. 2.1956 Kraftfahrer und Beifahrer zu führen, deren Arbeitsverhältnis nach der ArbeitszeitO geregelt ist. Im Sch. sind die geleisteten Arbeitsschichten einzutragen. Dem Arbeitgeber obliegt die Überprüfung u. Aufbewahrung des Sch.s, Zuwiderhandlungen gegen SchichtenbuchVO sind Übertretungen nach § 26 AZO. Fahrtenbuch, Fahrtennachweis.




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