Schifffahrtsrecht 1. S. bezeichnet als Teil des Seerechts den rechtlichen Rahmen für die mit dem Bau und Betrieb von Schiffen und deren Verkehr zusammenhängenden Fragen. Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Schifffahrtsverkehrsregeln sind wesentlich durch internationales Recht geprägt; s. a. Küstenschifffahrt, Hafen.
Weitere Begriffe : Verfassungsstreitigkeiten | Strassenraub | Eigentumsvermutung für Besitzer |
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