Sponsoring

ist die aus Werbeüberlegungen vorgenommene geldliche Unterstützung einer Veranstaltung oder einer sonstigen Gegebenheit. Lit.: Bruhn, M., Sponsoring, 4. A. 2003; Fenger, G. /Göben, /., Sponsoring im Gesundheitswesen, 2004; Schröder, M., Sponsoring in der Bundesverwaltung, NJW 2004, 1353; Weiand, N./Poser, U., Sponsoringvertrag, 3. A. 2005

, Steuerrecht: Finanzielle Unterstützung zur Förderung von Vereinen, die ein Unternehmen gewährt und mit der auch unternehmensbezogene Ziele wie Werbung und Imagepflege verfolgt werden. Auf die jeweilige Sachverhalts- und Vertragsgestaltung kommt es für die Frage an, wie die Zuwendungen bei dem Leistenden ertragsteuerlich zu berücksichtigen sind. Das Gleiche gilt bei Zahlungen an gemeinnützige Vereine für die Frage der Zurechnung der Sponsoringerträge zum gemeinnützigen oder zum steuerpflichtigen Bereich des Empfängers.

. S. ist die vertragliche Gewährung von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistungen durch ein Wirtschaftsunternehmen, den Sponsor, für ein meist sportliches oder kulturelles Vorhaben einer Person, die als Gegenleistung eine Erklärung des Sponsors in Wort oder Bild verbreitet. S. soll den Namen, die Marke oder die Leistungen des Sponsors bekannt(er) machen (Imagewerbung). Die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb sind dabei zu beachten. Einige Regelungen zur Zulässigkeit des S. im Rundfunkrecht enthalten § 2 Nr. 7, § 8 Rundfunkstaatsvertrag vom 31. 8. 1991 m. Änd. (Text z. B. BayGVBl. 2001, 502) und § 11 Deutsche-Welle-G (Auslandsrundfunk). § 21 a Vorläufiges TabakG i. d. F. v. 9. 9. 1997 (BGBl. I 2296) m. Änd. verbietet S. durch Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist.

Steuerlich: Der Sponsor kann seine Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen, der Gesponserte braucht, soweit er gemeinnützig ist (Steuerbegünstigte Zwecke), von den ihm auf Grund des Sponsoring zufließenden Vorteilen nichts zu versteuern, wenn der Werbehinweis ohne besondere Hervorhebung erfolgt (BMF 18. 2. 1998, BStBl. I 98, 212).




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