Streitbare Demokratie auch abwehrbereite oder wehrhafte Demokratie genannt, ist ein vom Bundesverfassungsgericht verwendeter Begriff zur Kennzeichnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die zu deren Schutz vorgesehenen Verfassungsbestimmungen - besonders über Abhörkontrolle, Freizügigkeitsbeschränkungen (Art. 11 II), Parteiverbot und Grundrechtsverwirkung - erklären sich aus einer Reaktion des Grundgesetzes auf die liberale Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung. Man sah darin einen Hauptgrund für das Abgleiten des Weimarer Verfassungsstaates in die Diktatur des Dritten Reiches.
Weitere Begriffe : Bürgerinitiativen | Anordnungsrecht | Echtheitsvermutung |
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