Studium

Oat.: eifriges Streben; intensive Beschäftigung, wissenschaftliche Betätigung); die durch wissenschaftliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten erfolgende Ausbildung von Studenten an Hochschulen, die i. d. R. zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führt oder die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst (z.B. Referendariat für Juristen und Lehrer) vermittelt. Voraussetzung für die Zulassung zu einem S. ist der Nachweis der erforderlichen Qualifikation, die grds. durch den erfolgreichen Abschluß einer auf das S. vorbereitenden Schulbildung erbracht wird (vgl. auch numerus clausus). Fern-S. ist eine Art des S., bei dem die räumliche Distanz zwischen Lehrenden und Lernenden durch geeignete Medien (z.B. schriftliche Unterlagen, Tonband, Rundfunk) überbrückt wird.

(§ 7 HRG) ist die durch wissenschaftliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten erfolgende Ausbildung der Studenten an Hochschulen. Das S. ist praktisch eine der wichtigsten Voraussetzungen für die gehobene Berufstätigkeit, insbesondere die höhere Laufbahn des öffentlichen Dienstes. Voraussetzung der Zulassung zum S. ist der Nachweis der erforderlichen Qualifikation, der grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluss einer auf das S. vorbereitenden Schulbildung erbracht wird (§ 27 HRG). In der Rechtswissenschaft ist ein Studium von grundsätzlich dreieinhalb Jahren Voraussetzung für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung. Eine besondere Form des Studiums ist das Fernstudium, das unabhängig von einem Aufenthalt am Ort einer Hochschule durchgeführt wird (z.B. Fernstudium an der Fem- universität Hagen), in der juristischen Ausbildung aber bisher von geringer Bedeutung geblieben ist. Politisch umstritten ist die Einführung von Studienbeiträgen (Studiengebühren) für das S. Von erheblicher Bedeutung für den Erfolg des Studiums ist die Qualität der Lehre, wofür die Personalpolitik (Kreativität, Leistung, Wettbewerb und Internationalität statt Selbstbedienung, Inzucht, Betrug und Korruption) der jeweiligen Fakultät die wichtigste Voraussetzung ist. 2006 waren in Deutschland 99 100 Studierende der Rechtswissenschaft eingeschrieben (51 Prozent Frauen, 15 600 Studienanfänger, 13300 Studienabschlüsse, davon 9800 erste juristische Staatsprüfungen, 1900 Promotionen und 1600 anderweitige Abschlüsse, Fachstudiendurchschnittsdauer 10,4 Semester, Erstabsolventendurchschnittsalter 26,7 Jahre). Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007; Hilli- gardt, E./Lange, B., Jurastudium erfolgreich, 3. A. 2002; Haft, F., Einführung in das juristische Lernen, 6. A. 1997; Koeder, W., Studienmethodik, 3. A. 1998; Möllers, T., Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 2. A. 2002; Gramm/Woljf, Jura - erfolgreich studieren, 3. A. 2003; Schlüsselqualifikationen, hg.v. Römermann, V./Paulus, C., 2003; Schmidt, T., Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens, JuS 2003, 551




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