Verfassungswidrigkeit von Parteien

Partei.

Parteiverbot,
Verfassungswirklichkeit.
eine dem Verfassungsrecht mitunter in polemischer Absicht gegenübergestellte - tatsächliche oder vermeintliche - ungenügende Beachtung des Grundgesetzes durch Staatsorgane oder politische Parteien. Dabei wird leicht übersehen, dass zwischen Sein und Sollen, zwischen Rechtsordnung und zu regelnder Realität notwendigerweise eine Spannung besteht. Von jenem polemischen Begriff der Verfassungswirklichkeit ist die institutioneile Verwirklichung der Verfassungsnormen zu unterscheiden. Sie wird im Rechtsstaat des GG letztlich durch das Bundesverfassungsgericht garantiert.




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