Versorgung Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld, Unterhaltsbeitrag, Unfallfürsorge und Übergangsgeld auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften, aus der Kriegsopfer-V. oder dem Soldaten-Versorgungsgesetz gewährt werden. V. beruht nicht auf der Vorsorge des Berechtigten durch Beitragszahlung, sondern wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Vgl. auch Entschädigung für die Opfer von Gewalttaten, Alters-V.
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