Verwaltungsunrecht
Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die keine Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) als Rechtsfolge androhen, sondern nur Geldbußen (Ordnungswidrigkeiten). Unterscheiden sich von den Straftaten durch ihren geringeren Unrechtsgehalt und werden durch die Verwaltungsbehörden verfolgt.
ist das im Widerspruch zu einem Ordnungsgesetz stehende Verhalten ( Ordnungswidrigkeit). Es ist Unrecht, hat aber nicht denselben Unwert wie eine Straftat. Es wird durch Geldbuße geahndet (§§ 1 ff. OWiG).
sind im Gegensatz zum kriminellen Unrecht (Strafrecht) Zuwiderhandlungen gegen Ordnungsvorschriften. Sie dürfen nur mit Ordnungsgeld (i. d. R. 5 EUR bis 1000 EUR) oder Ordnungshaft (1 Tag-6 Wochen) geahndet werden; daneben ist Zwangsgeld als Beugemittel zulässig (Art. 5, 6 EGStGB). Zum Bereich des V. gehören die Ordnungswidrigkeiten. S. a. Beugemittel, Ordnungsmittel, Zwangsmittel.
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