Vollrente Versichertenrente wegen Alters ohne prozentuale Reduzierung, § 42 SGB VI. Vor dem 65. (ab 2012 : 67) Lebensjahr kann Altersrente nur dann als Vollrente beansprucht werden, wenn ein Hinzuverdienst von 325 € nicht überschritten wird; anderenfalls findet eine rentenreduzierende Einkommensanrechnung gem. §§ 96 ff. SGB VI statt.
Weitere Begriffe : Bagatellangriff | Verwirkung eines Sozialleistungsanspruches | Unsittliches Verhalten |
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