Vorbeugende Gesundheitshilfe
Im Sozialrecht :
In der Sozialhilfe haben Personen, die diese Leistungen nicht anderweitig erhalten und keine ausreichenden Mittel haben, Anspruch auf Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe (§47 SGB XII). Die Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe
Versicherung ( Früherkennungsuntersuchung medizinische Vorsorge). Darüber hinaus können weitere Leistungen gewährt werden. Die vorbeugende Gesundheitshilfe gehört ferner zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Leistungsinhalt und Leistungsumfang entsprechen der Sozialhilfe.
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