Vorbeugende Gesundheitshilfe

Im Sozialrecht :

In der Sozialhilfe haben Personen, die diese Leistungen nicht anderweitig erhalten und keine ausreichenden Mittel haben, Anspruch auf Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe (§47 SGB XII). Die Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe

Versicherung ( Früherkennungsuntersuchung medizinische Vorsorge). Darüber hinaus können weitere Leistungen gewährt werden. Die vorbeugende Gesundheitshilfe gehört ferner zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Leistungsinhalt und Leistungsumfang entsprechen der Sozialhilfe.




Vorheriger Fachbegriff: vorbeugende Feststellungsklage | Nächster Fachbegriff: Vorbeugende Unterlassungsklage


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen