vorsorglicher Verwaltungsakt

Verwaltungsakt, der unter dem (immanenten) Vorbehalt steht, dass er Rechtswirkungen erst dann entfalten soll, wenn eine andere, logisch vorrangige Entscheidung positiv ausfällt. Wenn z. B. ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer entlassen hat, obwohl derzeit gerade ein Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt ist, muss das zuständige Integrationsamt (§§ 85 ff. SGB IX) die Möglichkeit haben, vorsorglich — für den Fall, dass der Arbeitnehmer als Schwerbehinderter anerkannt wird die Zustimmung zur Kündigung zu verweigern.




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