Zustandshaftung Bei einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Polizei verpflichtet, die für eine Gefahr verantwortlichen Personen (Störer) zu massregeln. Diese Verantwortung kann sich aus einem menschlichen Verhalten ergeben (z. B. jemand behindert dadurch den öffentlichen Verkehr, dass er eine Strasse blockiert), oder aus einem Zustand von Sachen, zu denen jemand in einem rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnis steht (z.B.: es lösen sich Dachziegel von einem Haus und fallen auf einen öffentlichen Bürgersteig: Eigentümer oder Mieter sind für die Gefahr verantwortlich; sie trifft die Z.).
Weitere Begriffe : Hauptschöffen | Nichtigkeit der Ehe | in dubio pro reo iudicandum est |
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