Übergangsgeld in der Sozialversicherung

In der Sozialversicherung wird während medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen sowie während der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung und der Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsförderung) Ü. als Ersatz für Verdienstausfall gezahlt. (§§ 160-162 SGB III; §§ 20 f. SGB VI; §§ 49 ff. SGB VII).




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