Akzeptkredit in der modernen Kreditwirtschaft sehr wichtiges Kreditgeschäft. Die Bank akzeptiert, gegen Zahlung einer Akzeptprovision, einen Wechsel (meist mit einer dreimonatigen Verfallzeit), dessen Aussteller einer ihrer Kunden (Unternehmen) ist, den sie für kreditwürdig hält. Mit diesem Akzept kann sich der Bankkunde Kredit, z. B. durch Verkauf des Akzeptes, bei einer anderen Bank oder bei seinem Lieferanten, verschaffen. Der Bank gegenüber verpflichtet sich der Kunde zur rechtzeitigen Einlösung des Wechsels. Der Vorteil des A.s besteht darin, dass Wechselhauptschuldner eine Bank ist und das Akzeptpapier so zu einem hochwertigen Kreditmittel wird. Die Akzeptbank braucht nicht, wie bei Barkredit, Barmittel aufzuwenden. Remboursgeschäft, Gefälligkeitswechsel.
Weitere Begriffe : nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch | Befristung | Schuldscheindarlehen |
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