Anknüpfung

Herstellung einer Verbindung zwischen dem Sachverhalt und der hierauf anzuwendenden Rechtsordnung. Die Prüfung vollzieht sich in folgenden Schritten:
1) Welches ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis, das zu der Rechtsfrage Anlass bietet?
2) Unter welchen kollisionsrechtlichen Anknüpfungsgegenstand lässt sich das zugrunde liegende Rechtsverhältnis subsumieren (Qualifikation)?
3) Welches ist der maßgebliche Anknüpfungspunkt?
4) Welche Rechtsordnung wird durch die Kollisionsnorm zur Anwendung berufen?
5) Nimmt die berufene Rechtsordnung die Verweisung an?
6) Welche Sachnormen der berufenen Rechtsordnung sind anwendbar?

Internationales Privatrecht (1).




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