Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen
Im Sozialrecht :
Durch die Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen soll sichergestellt werden, dass behinderte Menschen (Behinderung) Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen. Die Leistung wird in der gesetzlichen Unfallversicherung, in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der sozialen Entschädigung und in der Sozialhilfe als Leistung zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Soziotherapie
Vorheriger Fachbegriff: Anleihe | Nächster Fachbegriff: Anleitung zu Straftaten