Behindertentestament
Im Sozialrecht :
Das Behindertentestament ist eine letztwillige Verfügung, mit dem Angehörige behinderter Menschen das Erbe auf eine Weise zuwenden, die den Zugriff des Sozialamtes auf das Erbe ausschliesst. Hierbei wird das behinderte Kind als Vorerbe und ein anderes Kind als Nacherbe eingesetzt. Der Bundesgerichtshof hält eine solche Ausgestaltung nicht für sittenwidrig.
ist das vom Erblasser zugunsten eines Behinderten errichtete Testament, das durch eine bestimmte zulässige Gestaltung (z. B. Einsetzung zum nicht befreiten Vorerben mit einer seine Pflichtteilsquote übersteigenden Erbquote und Anweisung an einen Dauertestamentsvollstrecker zur Gewährung von Leistungen aus den Erträgnissen des Erbteils) verhindert, dass erbrechtliche Ansprüche des Behinderten gemäß § 90 BSHG auf den Sozialhilfeträger übergehen. Lit.: Settergren, P., Das Behindertentestament, 1999; Joussen, J., Das Testament zu Gunsten behinderter Kinder, NJW 2003, 1851
Verfiigung von Todes wegen, bei der der Nachlass der Eltern im Interesse ihres behinderten Kindes so vererbt wird, dass ein Sozialhilfeträger wegen des Unterhalts für das Kind nicht darauf zurückgreifen kann. Trotz des im Sozialhilferecht geltenden Subsidiaritätsprinzips, wonach erst andere Möglichkeiten der Bedarfsdeckung ausgeschöpft werden müssen, wird die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) eines solchen Testaments regelmäßig verneint.
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