Berufliche Anpassung und Weiterbildung
Im Sozialrecht :
Der beruflichen Anpassung dienen Massnahmen, mit denen Lücken im beruflichen Wissen geschlossen, die berufliche Kompetenz aktualisiert und zu einer anderen als der erlernten beruflichen Tätigkeit befähigt wird. Massnahmen der beruflichen Anpassung sind z.B. die Fortbildung und die Umschulung. Die berufliche Anpassung wird in der Arbeitsförderung als Leistung der Weiterbildung erbracht. Sie gehört ferner zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX) der gesetzlichen Unfallversicherung (§35 Abs. 1 SGB VII), der gesetzlichen Rentenversicherung (§16 Abs.l SGB VI), der Arbeitsförderung (§97 SGB III), der sozialen Entschädigung (§§25 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 1 BVG), der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 16 Abs. 1 S. 1 SGB II) und der Sozialhilfe (§54 Abs. 1 SGB XII).
Im Sozialrecht :
Berufliche Anpassung und Weiterbildung
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