Brille Fahrerlaubnis, Obliegenheitsverletzung. Sehprüfungen sind inzwischen Teil der Fahrschulprüfung geworden. Wessen Sehfähigkeit beeinträchtigt ist, dem kann die Fahrerlaubnis mit der Auflage erteilt werden, beim Führen eines Kfz eine Brille zu tragen. Wer diese Auflage nicht befolgt, kann zwar nicht wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis (Vergehen) bestraft, wohl aber wegen Verstoßes gegen diese Auflage (Ordnungswidrigkeit) mit einer Buße belegt werden (BayObLG). Die Gefahren, die daraus resultieren, sind groß, tödliche Unfälle als Folge nicht selten. Die Versicherungsgesellschaften nehmen in solchen Fällen, nachdem sie den Schaden ersetzt haben, Rückgriff beim Versicherungsnehmer, weil dieser eine sogenannte Obliegenheitsverletzung begangen hat, die die Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht befreit.
Weitere Begriffe : Vergleich, Vergleichsbehörde in Privatklagesachen | Untemehmensbewertung | Alleinbesitz |
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