Demonstrationsfreiheit ist eine Erscheinungsform namentlich der Versammlungsfreiheit, die auch öffentliche Aufzüge als Ausdruck kollektiver Meinungskundgabe grundrechtlich schützt. Für Versammlungen unter freiem Himmel besteht ein Gesetzesvorbehalt, auf dem das Versammlungsgesetz beruht. Wie die Meinungsfreiheit ist auch das Demonstrationsrecht nur gewährleistet als ein Mittel geistiger Auseinandersetzung im Widerstreit politischer Standpunkte, keineswegs jedoch als Lizenz zur Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen. Wie Versammlungen überhaupt, so sind auch Demonstrationen nur grundrechtskonform, sofern sie ,friedlich" stattfinden (Art. 8 I). Die gebotene Friedlichkeit wird, abgesehen von gewalttätigen Ausschreitungen, beispielsweise verletzt, wenn Strassen oder Gebäude von Demonstranten blockiert werden.
Weitere Begriffe : Arbeitsgerichtsbarkeit | Fahrerlaubnis der Bundeswehr | Vindikationslega |
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