Flutopfersolidaritätsgesetz

v. 19. 9. 2002 (BGBl. I 3651), diente der Errichtung eines nationalen Solidarfonds „Aufbauhilfe“, der finanzielle Hilfeleistungen für die von den Hochwasserschäden der sog. Jahrhundertflut im August 2002 betroffenen Regionen sicherstellen soll. Zur Finanzierung der Beseitigung der Hochwasserschäden wurde die für 2003 in den Steuerreformgesetzen (Steuersenkungsgesetz, Steuersenkungsergänzungsgesetz und Zweites Gesetz zur Familienförderung) geregelte 2. Stufe der Steuerreform auf 2004 verschoben, Jahressteuergesetz. Zudem wurde der Steuersatz der Körperschaftsteuer befristet für den Veranlagungszeitraum 2003 von 25 v. H. auf 26,5 v. H. angehoben. Zusätzlich hat die Finanzverwaltung einen Maßnahmenkatalog zur Hilfe der Flutopfer erlassen, die durch entsprechende Billigkeitserlasse der Länder unterstützt wurden (vgl. BMF-Schreiben v. 1. 10. 2002, BStBl. I 960). Soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, galten diese Maßnahmen in der Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 12. 2002.




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