Fristlose Kündigung

ausserordentliche Kündigung.

Im Mietrecht:

Bezahlt ein Mieter die vereinbarte Miete nicht, so hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag zu beenden, weil der Mieter seinen Vertrag nicht erfüllt. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Einräumung einer Kündigungsfrist, sondern muss sofort ausziehen bzw. räumen. Eine solche Kündigung wird als „fristlose Kündigung" bezeichnet.
Wann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Wie bei der ordentlichen Kündigung ist es erforderlich, dem Mieter im Kündigungsschreiben die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, wie es die gesetzliche Neuregelung in § 569 Abs. 4 BGB verlangt.
Der Vermieter kann also das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt und diese erheblich verletzt. Dabei muss die Verletzung der Vertragspflichten so stark sein, dass es dem Vermieter nicht mehr zuzumuten ist, den Mieter weiter in der Wohnung zu behalten. Außerdem muss dadurch das Vertrauen zwischen beiden Parteien nachhaltig gestört sein. Meistens befürchten die Vermieter für die Zukunft, dass der abgeschlossene Vertrag vom Mieter nicht eingehalten wird. Ein Grund zur fristlosen Kündigung ist immer dann gegeben, wenn der Mieter zwei Monate lang seine Miete nicht bezahlt hat.
Des Weiteren kann fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter den Hausfrieden schwer stört oder als Verursacher von Streitigkeiten in Betracht kommt. Außerdem kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter unerlaubt die ganze Wohnung oder ein Zimmer an einen Dritten weitervermietet (Untermiete), nachdem der Vermieter zuvor den Mieter abgemahnt hat, die unerlaubte Untervermietung zu unterlassen.
Weitere Stichwörter:
Abmahnung, Außerordentlich befristete Kündigung, Hausordnung, Kehrwoche, Kündigungsfristen, Kündigungsschreiben, Lärmbelästigungen, Mietzins, Musik, Straßenreinigung, Untermietverhältnis

Kündigung, Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.




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