Karenzentschädigung ist die Entschädigung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer kraft Rechtsgeschäfts zahlen muss. Lit.: Löwe, //., Der Interessenausgleich, 1988; Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006
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