Kirchenasyl ein umstrittener Begriff der neueren verfassungspolitischen Diskussion. Das K. steht ausserhalb des grundgesetzlichen Asylrechts. Gedacht ist dabei an einen Schutz, den Kirchengemeinden aus karitativen Gründen gewissen Asylbewerbern gewähren, denen die Abschiebung in ihre Heimatländer droht, nachdem ihr Asylantrag von den staatlichen Stellen als unbegründet zurückgewiesen wurde. Bei diesen Hilfeleistungen beruft man sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit.
Weitere Begriffe : Wahlanfechtung | Freifinanzierte Wohnungen | e V |
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