Kündigung aus wichtigem Grund
Im Mietrecht :
ln § 543 Abs. 1 BGB ist der sog. „wichtige Kündigungsgrund" neu eingeführt worden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Weitere Stichwörter:
Außerordentlich befristete Kündigung, Kündigungsgründe, besondere, Mieterkündigung bei verweigerter Untermieterlaubnis, Nutzungsentschädigung, Obdachlosen un terbringung
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