Leasing-Vertrag

Die Geschäftswelt erfindet in einer freien Marktwirtschaft immer wieder neue Rechtsformen, um ihren unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden zu können. Hierzu gehört auch der Leasing-Vertrag als eine besondere Rechtsform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung bzw. eines atypischen Mietvertrags. Der Leasinggeber übergibt dem Leasingnehmer eine Sache oder auch eine Sachgesamtheit zum Gebrauch. Hierfür erhält er die Leasingraten. Der Leasingnehmer muss sich in den meisten Fällen selbst um die Instandhaltung, um eventuelle Mängel der Sache oder die Beseitigung von Schäden kümmern, der Leasinggeber überträgt ihm insoweit alle Ansprüche gegenüber dritten Personen. Meist wird der Vertrag über eine feste Grundmietzeit vereinbart, gelegentlich mit einer Verlängerungsoption. Schon im Leasing-Vertrag kann vereinbart sein, dass der Leasingnehmer nach Ablauf der Leasingdauer ein Ankaufsrecht für da Leasingobjekt hat, auch der dann fällige Kaufpreis kann bereits festgelegt sein. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass der Leasingvertrag mit einem Darlehensvertrag im Sinne der Gewerbeordnung nichts zu tun hat.
Es werden zahlreiche Leasingmöglichkeiten unterschieden. Zum Beispiel gibt es das Finanzierungsleasing und das Operatingleasing. Beim Finanzierungsleasing bezahlt der Leasingnehmer durch die Ratenzahlung praktisch den Kaufpreis mit allen Kosten, Zinsen und Gewinn über eine längere Laufzeit. Der Leasingnehmer sucht sich die Sache beim Lieferanten heraus, der Leasinggeber seinerseits jedoch kauft sie. Eine Kündigung des Vertrages ist weitgehend ausgeschlossen.
Im Rahmen des Operatingleasing ist die Vertragsdauer unbestimmt, die Grundmietzeit kann auch sehr kurz sein. Die Kündigung kann jederzeit möglich sein. Diese Leasingform wird meist dann angewandt, wenn der Leasingnehmer nicht schon von vornherein weiss, wie lange er den Gegenstand brauchen und ob er ihn kaufen will.
Auch Immobilien kann man leasen, wobei es sich vielfach um ein Finanzierungsleasing mit besonders langer Laufzeit handelt. In diesem Fall wird schon im Grundbuch eine Kaufoption eingetragen.

(von engl, lease = mieten); bisher vor allem in USA gebräuchliche Form vertraglicher Nutzung von Wirtschaftsgütern (z. B. Maschinen, Fabrikeinrichtungen, Autos). Langfristige Vermietung mit Anrechnung der Miete bei Kauf der Sache unter teilzahlungsähnlichen Bedingungen (Abzahlungskauf).




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