OmnibusFahrerlaubnis, Erteilung, Feuerlöscher, Haltestellen, Warnblinkanlage. Unter Omnibus versteht man ein Kraftfahrzeug für Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen (einschließlich Führersitz). Obusse sind schienenlose Omnibusse mit elektrischer Oberleitung (kein Schienenfahrzeug). Für Omnibusse im Straßenverkehr gibt es keine Sonderstellung, außer daß solchen Omnibussen, die im Linienverkehr eingesetzt sind, das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen ist (§ 20 Absatz 2 StVO). Außerdem kann in besonderen Verkehrslagen ihnen gegenüber eine Rücksichtnahme erforderlich sein, weil sie schwer beweglich sind. Für die Personenbeförderung ist neben der Fahrerlaubnis (Führerschein) Klasse II ein besonderer Ausweis bei einem Mindestalter von 23 Jahren erforderlich.
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