Rechtsangleichungist die Angleichung des Inhalts unterschiedlicher Rechtsordnungen. Sie erwächst als Möglichkeit und Aufgabe bei jeder Begegnung zweier Rechtsordnungen. Besonderes Gewicht kommt ihr bei der Bildung eines Staatenbunds (z.B. Europäische Union) oder eines Bundesstaats zu. Lit.: Gundel, J., Die Neuordnung der Rechtsangleichung durch den Vertrag von Amsterdam, JuS 1999, 1171; Schwartze, A., Europäische Sachmängelgewährleistung, 2000; Jansen, N., Binnenmarkt, Privatrecht und europäische Identität, 2004
Weitere Begriffe : Formalbeleidigung | Vorschaltverfahren | Bonus |
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