Schlusstermin findet im Konkursverfahren statt, wenn die Konkursmasse verwertet ist. Im Sch. wird u. a. über die Schlussrechnung des Konkursverwalters und über das Schlussverzeichnis verhandelt, § 162 KO.
Weitere Begriffe : Beendigung und Suspendierung völkerrechtlicher Verträge | Einfuhrkartell | Gleichzeitiger Tod |
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