Schlussurteil das Endurteil (Urteil), welches nach einem oder mehreren Teilurteilen über den Rest des Streitgegenstandes entscheidet und damit den Rechtsstreit im ganzen beendet. Im Sch. wird über die Kosten des Rechtsstreites einheitlich entschieden. Diese Kostenentscheidung ist selbständig (mit Berufung oder Revision) anfechtbar, wenn die Partei das vorangegangene Teilurteil angefochten hat. Möglich ist auch, dass das Sch. nur die Kostenentscheidung enthält.
Weitere Begriffe : Fernadoption | iura | Rechtsblindheit |
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