Schutzschrift ist die (im Wettbewerbsrecht entwickelte,) dem Schutz von Rechten dienende Schrift. Die S. wird unabhängig von einem Rechtsstreit vorbeugend bei Gericht hinterlegt, um zu verhindern, dass in einem zu erwartenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestehende oder behauptete Rechte nur deswegen nicht berücksichtigt werden, weil das Gericht ohne aufwendiges Beweis verfahren oder ohne mündliche Verhandlung entscheidet und ein rechtzeitiges Vorbringen der eigenen Rechtsposition demzufolge nicht möglich ist. Die S. ist gesetzlich nicht geregelt, wird aber auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs gestützt. Lit.: Wilke, D./Jungeblut, D., Abmahnung, Schutzschrift und Unterlassungserklärung im gewerblichen Rechtsschutz, 2. A. 1994; Krähe, F., Die Schutzschrift, 1991
Weitere Begriffe : Vorteilsannahme, -gewährung | Feststellung von Besteuerungsgrundlagen | Camping |
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