Soziales Jahr Wer zwischen 17 und 27 Jahre alt ist, kann ein freiwilliges soziales — alternativ auch ökologisches Jahr ableisten. Unter bestimmten Voraussetzungen reduziert sich die Dauer auf sechs Monate. Abgeleistet wird das freiwillige soziale Jahr in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen der Gesundheitshilfe. Die jungen Leute leisten also ganztägige pflegerische, erzieherische und hauswirtschaftliche Hilfstätigkeiten und erhalten als Gegenleistung Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld bzw. Geldersatzleistungen. Die Träger stellen pädagogische und fachbetreuende Unterstützung zur Verfügung. Die Helferinnen und Helfer sind in der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Näheres regelt das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (SozJG).
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