Unterlassungsurteil

einer Unterlassungsklage stattgebendes Urteil. Handelt die verurteilte Partei der im Urteil ausgesprochenen Verpflichtung zum Unterlassen zuwider, so ist sie auf Antrag des Klägers vom Prozessgericht des ersten Rechtszuges wegen jeder Zuwiderhandlung zu Geldstrafe in unbestimmter Höhe oder zu Haftstrafe bis zu 6 Monaten zu verurteilen; § 890 ZPO.

ist ein Leistungsurteil, in dem einem Unterlassungsanspruch stattgegeben wird. U.e kommen häufig vor im gewerblichen Rechtsschutz, bei Ehrverletzungen sowie bei Eigentums- und Besitzstörungen. Zur Vollstreckung Unterlassungsanspruch (a. E.).




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