Warndreieck Straßenverkehrsgefährdung, Warnblinklicht, Warnleuchte. Ein Warndreieck ist eine Warneinrichtung zur Sicherung eines haltenden Fahrzeugs (besonders bei Motorschaden, Unfall usw.). Es ist seit dem 1. Juli 1969 in sämtlichen zur Hauptuntersuchung vorzuführenden Kraftfahrzeugen (außer Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen) mitzuführen, seit 1. Juli 1970 in allen Pkw, Kombiwagen, land- und forstwirtschaftlichen Zügen, Arbeitsmaschinen und sonstigen Kraftfahrzeugen (in solchen über 2,5 t Gesamtgewicht außerdem eine davon getrennte Warnlampe).
Weitere Begriffe : Gesetzliche Vermutung | Prüfplakette | Rechtshilfeabkommen |
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