Altenteil Vereinbarung zwischen einem alten Bauern, der sich zur Ruhe setzen möchte, und seinem Nachfolger, der seinen Hof übernehmen will. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind: eine Übereignung des Hofes an den Nachfolger, die der Genehmigung durch die Landwirtschaftsbehörde bedarf; die Einräumung eines Wohnrechtes in einem bestimmten Teil des Hofes auf Lebenszeit des alten Bauern und meist auch seiner Witwe durch den Nachfolger; die Verpflichtung des Nachfolgers, dem alten Bauern und seiner Witwe eine Rente zu zahlen.
Weitere Begriffe : Bauplanungsrecht | Gemeindeordnung | Kaffeefahrt |
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